Betreiber im Fokus der Maschinensicherheit
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber Gefährdungspotenziale regelmäßig zu beurteilen und je nach Ergebnis, sicherheitstechnische Nachrüstungen nach dem Stand der Technik vorzunehmen.
Die Regelmäßigkeit ist in der Betriebssicherheitsverordnung nicht mit Fristen konkretisiert. Jedoch orientiert sich die Verordnung an sicherheitsrelevanten Veränderungen der Arbeitsbedingungen bzw. Arbeitsmitteln oder Erkenntnissen aus Unfallgeschehen. Das Thema Manipulation von Schutzeinrichtungen spielt bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen eine wichtige Rolle in der neuen Betriebssicherheitsverordnung und muss regelmäßig überprüft werden.

Verkettung von Maschinen
In den Verantwortungsbereich der Betreiber fällt u.a. die Beurteilung der Maschinensicherheit im Zuge einer Verkettung von Maschinen. Ein typisches Beispiel aus der Praxis ist die Automatisierung bestehender Werkzeugmaschinen.

Wesentliche Veränderung
Der Betreiber muss die technischen Änderungen des Arbeitsmittels dokumentieren, bewerten und ein geeignetes Schutzkonzept entwerfen, welches einen sicheren Betrieb des Arbeitsmittels ermöglicht.

Sichere Instandhaltung – LOTO
LOTO bedeutet „Lock out Tag out“ und beschreibt die Anforderungen an Arbeitgeber, ein Arbeitssicherheitssystem einzuführen, dass sich mit der sicheren Energiefreischaltung von Maschinen und Anlagen beschäftigt. Primär geht es darum, Arbeitsunfälle während Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten zu verhindern.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Für die regelmäßige Überprüfung Ihrer Maschinen und Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung erstellen wir sicherheitstechnische Maschinenbewertungen und erarbeiten ein individuelles Sicherheitskonzept, welches den Stand der Technik widerspiegelt.
Gehen Sie kein Haftungsrisiko ein! Erfüllen Sie mit uns die Anforderungen der BetrSV §2, die eine nötige Fachkunde zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung fordert.