Betreiber im Fokus der Maschinensicherheit

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber Gefährdungspotenziale regelmäßig zu beurteilen und je nach Ergebnis, sicherheitstechnische Nachrüstungen nach dem Stand der Technik vorzunehmen.

Die Regelmäßigkeit ist in der Betriebssicherheitsverordnung nicht mit Fristen konkretisiert. Jedoch orientiert sich die Verordnung an sicherheitsrelevanten Veränderungen der Arbeitsbedingungen bzw. Arbeitsmitteln oder Erkenntnissen aus Unfallgeschehen. Das Thema Manipulation von Schutzeinrichtungen spielt bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen eine wichtige Rolle in der neuen Betriebssicherheitsverordnung und muss regelmäßig überprüft werden.

Roboterzelle - Verkettung von Maschinen

Verkettung von Maschinen

In den Verantwortungsbereich der Betreiber fällt u.a. die Beurteilung der Maschinensicherheit im Zuge einer Verkettung von Maschinen. Ein typisches Beispiel aus der Praxis ist die Automatisierung bestehender Werkzeugmaschinen.

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Anpassung einer Maschine - Wesentliche Veränderung

Wesentliche Veränderung

Der Betreiber muss die technischen Änderungen des Arbeitsmittels dokumentieren, bewerten und ein geeignetes Schutzkonzept entwerfen, welches einen sicheren Betrieb des Arbeitsmittels ermöglicht.

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Energiefreischaltung an einer Sicherung - Lock Out Tag Out

Sichere Instandhaltung – LOTO

LOTO bedeutet „Lock out Tag out“ und beschreibt die Anforderungen an Arbeitgeber, ein Arbeitssicherheitssystem einzuführen, dass sich mit der sicheren Energiefreischaltung von Maschinen und Anlagen beschäftigt. Primär geht es darum, Arbeitsunfälle während Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten zu verhindern.

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Ihre Vorteile auf einen Blick

Für die regelmäßige Überprüfung Ihrer Maschinen und Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung erstellen wir sicherheitstechnische Maschinenbewertungen und erarbeiten ein individuelles Sicherheitskonzept, welches den Stand der Technik widerspiegelt.

Gehen Sie kein Haftungsrisiko ein! Erfüllen Sie mit uns die Anforderungen der BetrSV §2, die eine nötige Fachkunde zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung fordert.

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Konforme Nachweisdokumentation anhand des Interpretationspapiers vom BMAS
Risikobeurteilung der technischen Anpassung bzw. Schnittstellen verketteter Maschinen
Erstellung eines Schutzkonzeptes nach dem Stand der Technik
Rechtskonforme Nachweisdokumenation gemäß Anhang VII | MRL 2006/42/EG