Hersteller von Maschinen
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt die Anforderungen an Maschinen und die Pflichten der Hersteller.
Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, die in der Maschinenrichtlinie geforderte technische Nachweisdokumentation gemäß Anhang VII zu erstellen. Neben der internen Dokumentation wie z. B. der Risikobeurteilung, Prüfberichte oder Zeichnungen ist auch die externe Dokumentation wie die Betriebsanleitung, Schaltpläne und andere für die sichere Handhabung der Maschine notwendigen Dokumente verpflichtend zu erstellen.
Durch ein fachgerecht durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie und der Erstellung aller benötigten technischer Unterlagen gemäß Anhang VII, können Sie als Hersteller eine sichere Maschine in den Verkehr bringen. Im Ernstfall dienen die erstellten technischen Unterlagen als Beweisdokumentation!
In 6 Schritten zur
CE-Kennzeichnung
Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einem sicheren Produkt und der geforderten CE-Kennzeichnung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Vorhaben analysieren und sich bei der Recherche und Feststellung der Produktvorschriften unterstützen.
Anforderungen überprüfen
Benannte Stelle nötig ist
Konformitätsbewertungsverfahren
technischen Dokumentation
und Anbringen der CE-Kennzeichnung

Konformitätsbewertungsverfahren
Gerne untersützen wir Sie beim Konformitätsbewertungsverfahren und der technischen Nachweisdokumentation nach Maschinenrichtlinie.
Sprechen Sie uns an!
Gerne untersützen wir Sie beim Konformitätsbewertungsverfahren und der technischen Nachweisdokumentation nach Maschinenrichtlinie.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Maschine und legen viel Wert auf einen konsistenten Dokumentationsaufbau. So legen wir den Grundstein einer nachvollziehbaren CE-Dokumentation für Ihre Maschine.
Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir sorgen für die Sicherheit ihrer Maschine.