Hersteller von Maschinen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt die Anforderungen an Maschinen und die Pflichten der Hersteller.

Hersteller von Maschinen sind verpflichtet, die in der Maschinenrichtlinie geforderte technische Nachweisdokumentation gemäß Anhang VII zu erstellen. Neben der internen Dokumentation wie z. B. der Risikobeurteilung, Prüfberichte oder Zeichnungen ist auch die externe Dokumentation wie die Betriebsanleitung, Schaltpläne und andere für die sichere Handhabung der Maschine notwendigen Dokumente verpflichtend zu erstellen.

Durch ein fachgerecht durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie und der Erstellung aller benötigten technischer Unterlagen gemäß Anhang VII, können Sie als Hersteller eine sichere Maschine in den Verkehr bringen. Im Ernstfall dienen die erstellten technischen Unterlagen als Beweisdokumentation!

Risikobeurteilung - Bewertungsmethode von Risiken an Maschinen

Risikobeurteilung

Erstellung von Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100.

Bediener bei der Umsetzung von Handlungsaufforderungen aus der Betriebsanleitung

Betriebsanleitung

Erstellung rechtskonformer Betriebsanleitungen.

Not-Halt zur Umsetzung funktionaler Sicherheit an Maschinen

Funktionale Sicherheit

Auslegung und Validierung von Sicherheitsfunktionen.

In 6 Schritten zur
CE-Kennzeichnung

Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einem sicheren Produkt und der geforderten CE-Kennzeichnung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Vorhaben analysieren und sich bei der Recherche und Feststellung der Produktvorschriften unterstützen.

Sprechen Sie uns an!
1
Richtlinien- und Normenrecherche
2
Produktspezifische
Anforderungen überprüfen
3
Prüfen, ob eine
Benannte Stelle nötig ist
4
Durchführung des
Konformitätsbewertungsverfahren
5
Erstellen der
technischen Dokumentation
6
Ausstellen der Konformitätserklärung
und Anbringen der CE-Kennzeichnung
Warnzeichen an einer Maschine - Restrisiko!

Konformitätsbewertungsverfahren

Gerne untersützen wir Sie beim Konformitätsbewertungsverfahren und der technischen Nachweisdokumentation nach Maschinenrichtlinie.

Sprechen Sie uns an!

Ihre Vorteile auf einen Blick

Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Maschine und legen viel Wert auf einen konsistenten Dokumentationsaufbau. So legen wir den Grundstein einer nachvollziehbaren CE-Dokumentation für Ihre Maschine.

Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir sorgen für die Sicherheit ihrer Maschine.

Richtlinien- & Normenrecherche
Konformitätsbewertungsverfahren gemäß MRL 2006/42/EG
Auslegung von Sicherheitskonzepten und Maßnahmen
Unterschriftsfähige EG-Konformitätserklärung
Rechtskonforme Nachweisdokumenation gemäß Anhang VII | MRL 2006/42/EG