Welches Ziel hat die Betriebsanleitung?

Die Betriebsanleitung gilt als wichtiges Begleitdokument für jede Maschine. Neben allgemeinen Informationen wie z. B. technischen Daten, Herstellerinformationen sowie Zeichnungen und Stücklisten, enthält die Anleitung eine ganze Reihe von wichtigen Informationen und Hinweisen, welche die Sicherheit der Anwender und Nutzer der Maschine gewährleistet.


Das Ziel der Betriebsanleitung ist, den Nutzer Informationen und Hinweise über die bestimmungsgemäße Verwendung, etwaigen Restrisiken und die sichere Bedienung zu vermitteln. Darüber hinaus ist auch der Transport, die Aufstellung und Inbetriebnahme, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie die fachgerechte Entsorgung Teil der Informationen, die eine Betriebsanleitung vermitteln muss.


Durch eine fehlerhafte oder fehlende Betriebsanleitung kann der sichere Umgang mit der Maschine nicht gewährleistet werden und birgt somit große Risiken und Gefahren für die Gesundheit der Anwender und Nutzer.

Woher kommt die Plficht zur Betriebsanleitung?

Bei der Betriebsanleitung für Maschinen handelt es sich um die Gebrauchsanleitung bzw. Bedienungsanleitung, welche von Rechtswegen gemäß Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) § 3 für ein Produkt erforderlich ist. Ein Produkt darf gemäß des ProdSG § 3 Absatz 1 nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vernünftig vorhersehbarer Fehlanwendung die Gesundheit und Sicherheit von Personen nicht gefährdet.

Ob ein Produkt diese Anforderungen in Bezug auf die Anleitung erfüllt, kann anhand des § 3 Absatz 2 beurteilt werden.

Auszug aus dem ProdSG § 3 Absatz 2

(Nr. 1) die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,

(Nr. 3) die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen,

Des Weiteren steht im ProdSG § 3 Absatz 4

"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind."

Es existieren verschiedene Begriffe für die Anleitung wie z. B. Bedienungsanleitung, Gebrauchsanleitung, Benutzerhandbuch, Anleitung, Manual- oder Montageanleitung. Sie haben alle eines gemeinsam und zwar ist immer die Rede von der nach dem Produktsicherheitsgesetz geforderten „Gebrauchs- und Bedienungsanleitung“. Je nach Produktgruppe und den dafür gültigen Rechtsrahmen (Richtlinien und Normen) können somit unterschiedliche Begriffe für die „Anleitung“ gefordert werden.

Der Begriff Betriebsanleitung stammt aus der Richtline 2006/42/EG über Maschinen, diese ist auch als Maschinenrichtlinie bekannt. Sie legt die Anforderungen an den Inhalt und die Umsetzung fest und ist als Neunte Verordnung des Produktsicherheitsgesetzes ein fester Bestandsteil des nationales Rechtes in Deutschland und somit für jeden Hersteller von Maschinen und Anlagen verpflichtend und ist Teil der technischen Dokumentation für eine Maschine.

Der Weg zur Betriebsanleitung

Zur Erstellung einer Betriebsanleitung sollte eine systematische Herangehensweise umgesetzt werden, um eine rechtskonforme Betriebsanleitung erstellen zu können.

Die Betriebsanleitung muss den gesamten Lebenszyklus einer Maschine umfassen und sicherheitsrelevante Informationen zu allen Lebensphasen beinhalten.

Zielgruppenorientierte Beschreibungen von Handlungsschritten umfassen:

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Normen- und Richtlinienrecherche

Welche Richtlinien und Normen können auf die Maschine angewandt werden?
Zielgruppenanalyse

Für welche Zielgruppen wird die Betriebsanleitung geschrieben und welche Qualifikation müssen die Zielgruppen aufweisen?
Strukturierter Aufbau anhand der Lebensphasen und gemäß EN IEC/IEEE 82079-1 und EN ISO 20607

Welche Lebensphasen existieren für die Maschine und was ist in diesen Lebensphasen zu beachten?
Übernahme von Informationen aus der Risikobeurteilung

Grenzen der Maschine, bestimmungsgemäße Verwendung, Sicherheits- und Warnhinweise, Restrisiken, vernünftig vorhersehbare Fehlanwendung
Terminologie festlegen

Welche Anforderungen werden an die Betriebsanleitung gestellt?

Wie zuvor erwähnt ist die Maschinenrichtlinie durch die Umsetzung in nationales Recht über das ProdSG verpflichtend anzuwenden, sofern es sich um ein Produkt handelt, welches in den Anwendungsbereich dieser fällt. Es gibt noch weitere Richtlinien, die für ein Produkt relevant sein können wie z. B. die Niederspannungsrichtlinie, die Spielzeugrichtlinie oder die EMV-Richtlinie. Je nach Richtlinie und den im Amtsblatt für diese Richtlinie harmonisierten Normen können sich die Anforderung und der Inhalt einer Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung unterscheiden.

Mit dem Anhang VII der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden die Anforderungen an „Technische Unterlagen für Maschinen“ gestellt, zu denen neben der Risikobeurteilung auch die Betriebsanleitung als zentraler Bestandteil gehört.

Entsprechend ist die Betriebsanleitung ein verpflichtendes Dokument, welches von einem Hersteller einer Maschine erstellt und an seinen Kunden mit Auslieferung übergeben werden muss, um einen sicheren Umgang der Nutzer mit seiner Maschine zu gewährleisten. Der Inhalt und die Anforderungen der Betriebsanleitung werden sowohl von der Maschinenrichtlinie als auch von evtl. zutreffenden Normen für die jeweilige Produktgruppe gestellt. Darüber hinaus existieren für die Erstellung von Anleitungen entsprechende Normen wie die EN IEC/IEEE 82079-1 sowie die EN ISO 20607. Letztere beschreibt den Aufbau und den Inhalt für Betriebsanleitung von Maschinen genauer als die allgemein geltende EN IEC/IEEE 82079-1. Je nach Zielgruppe der zu erstellenden Betriebsanleitung können sich die Anforderungen, Inhalte und Sicherheitshinweise, welche vom technischen Redakteur erfasst werden müssen, unterscheiden.

Für den Maschinenbau sind drei verschiedene Anleitungstypen relevant:

  1. Betriebsanleitung für Maschinen
  2. Montageanleitung für unvollständige Maschinen
  3. Übergeordnete Betriebsanleitung für eine Gesamtheit von Maschinen

Die Anleitungstypen legen unterschiedliche Schwerpunkte bei der zielgruppengerechten Ausarbeitung fest. Für den Redakteur eines Herstellers besteht die Herausforderung darin, die entsprechenden Inhalte zielgruppengerecht aufzubereiten und Sicherheitshinweise, Funktionsbeschreibungen sowie Inhalte zum sicheren Betrieb und zur sicheren Instandhaltung in nutzergerechten Texten zu beschreiben.

Technische Dokumentation für Maschinen

Technische Dokumentation

Betriebsanleitung gemäß Maschinenrichtlinie.

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Was ist die technische Dokumentation?

Es handelt es sich bei allen zu erstellenden Unterlagen für ein Produkt unabhängig davon, ob es sich um ein Gerät oder eine Maschine handelt, um die technische Dokumentation. Die technische Dokumentation umfasst alle für das Produkt relevanten Informationen, wie zum Beispiel die Beschreibung, Stücklisten, Zeichnungen, Berechnen und Funktionsprinzipien. Es wird dabei zwischen der externen und internen Dokumentation unterschieden.

Zur internen Dokumentation zählen beispielsweise Dokumente wie die Risikobeurteilung, die Konstruktionszeichnungen sowie Berechnungen oder Prüfungen. Dieser Teil der technischen Dokumentation muss dem Kunden bei Auslieferung des Produktes nicht übergeben werden und bildet somit den Teil der internen Dokumentation. Mit diesem Teil der Dokumentation kommt der Hersteller seiner Nachweispflicht über die gesetzlichen Anforderungen seines Produktes nach.

Zur externen Dokumentation zählen beispielsweise Dokumente wie die Betriebsanleitung oder je nach Produkttyp die Gebrauchsanleitung, Bedienungsanleitung oder Montageanleitung sowie die Konformitätserklärung. Dieser Teil der technischen Dokumentation muss dem Kunden bei Auslieferung des Produktes übergeben werden, um dem Nutzer einen sicheren Umgang mit dem Produkt zu gewährleisten. Die Grundlange zur Erstellung der externen Dokumentation ist die interne Dokumentation. In der externen Dokumentation „Betriebsanleitung“ werden alle wesentlichen und für einen sicheren Umgang benötigten Informationen wie beispielsweise die bestimmungsgemäße Verwendung, Restrisiken, Sicherheitshinweise, Funktionsbeschreibungen sowie Informationen zur fachgerechten Wartung und Instandhaltung aufgenommen. Durch eine rechtskonforme externe Dokumentation kann der sichere Umgang mit dem Produkt oder der Maschine gewährleistet werden.

FAQ

Die häufigsten Fragen zur Betriebsanleitung!

Das Produktsicherheitsgesetzt (ProdSG) regelt in § 3 die allgemeinen Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Demnach muss jedes Produkt, welches auf dem Markt bereitgestellt wird, diese Anforderungen, zu welcher auch die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung gehört, erfüllen.

Gemäß ProdSG § 3 Absatz 1 darf ein Produkt nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer Verwendung und vernünftig vorhersehbarer Fehlanwendung die Gesundheit und Sicherheit von Personen nicht gefährdet.

Ob ein Produkt diese Anforderungen in Bezug auf die Anleitung erfüllt, kann anhand des § 3 Absatz 2 beurteilt werden.

Auszug aus dem ProdSG § 3 Absatz 2

(Nr. 1) die Eigenschaften des Produkts einschließlich seiner Zusammensetzung, seine Verpackung, die Anleitungen für seinen Zusammenbau, die Installation, die Wartung und die Gebrauchsdauer,

(Nr. 3) die Aufmachung des Produkts, seine Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung, die Angaben zu seiner Beseitigung sowie alle sonstigen produktbezogenen Angaben oder Informationen,

Des weiteren steht im ProdSG § 3 Absatz 4

"Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen zu gewährleisten, so ist bei der Bereitstellung auf dem Markt eine Gebrauchs- und Bedienungsanleitung für das Produkt in deutscher Sprache mitzuliefern, sofern in den Rechtsverordnungen nach § 8 keine anderen Regelungen vorgesehen sind."

Die Erstellung einer Betriebsanleitung obliegt dem Hersteller einer Maschine oder eines Produktes und sollte in einer systematischen Herangehensweise umgesetzt werden, um eine rechtskonforme Betriebsanleitung erstellen zu können.

Gemäß Anhang I Kapitel 1.7.4.2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen, falls zutreffend, mindestens die folgenden Informationen und Angaben in der Betriebsanleitung vorhanden sein:

  1. Firmenname sowie die vollständigen Anschriften des Herstellers und seines Bevollmächtigten;
  2. Bezeichnung der Maschine gemäß der Angabe auf der Maschine (z. B. Typenschild), ausgenommen die Seriennummer;
  3. die EG-Konformitätserklärung;
  4. allgemeine Beschreibung der Maschine;
  5. die für Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeichnungen, Schaltpläne, Beschreibungen und Erläuterungen;
  6. eine Beschreibung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitsplätze, die voraussichtlich vom Bedienpersonal eingenommen werden;
  7. eine Beschreibung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Maschine;
  8. Warnhinweise in Bezug auf Fehlanwendungen der Maschine, zu denen es erfahrungsgemäß kommen kann (vernünftig vorhersehbare Fehlanwendungen);
  9. Anleitungen zur Montage, zum Aufbau und zum Anschluss der Maschine, einschließlich der Zeichnungen, Schaltpläne und der Befestigung sowie Angabe des Maschinengestells oder der Anlage, auf das bzw. in die die Maschine montiert werden soll;
  10. Installations- und Montagevorschriften zur Verminderung von Lärm und Vibrationen;
  11. Hinweise zur Inbetriebnahme und zum Betrieb der Maschine sowie erforderlichenfalls Hinweise zur Ausbildung, bzw. Einarbeitung des Bedienpersonals;
  12. Angaben zu Restrisiken, die trotz der Maßnahmen zur Integration der Sicherheit bei der Konstruktion trotz der Sicherheitsvorkehrungen und trotz der ergänzenden Schutzmaßnahmen noch verbleiben;
  13. Anleitung, für die vom Benutzer zu treffenden Schutzmaßnahmen, gegebenenfalls einschließlich der bereitzustellenden persönlichen Schutzausrüstung;
  14. die wesentlichen Merkmale der Werkzeuge, die an der Maschine angebracht werden können;
  15. Bedingungen, unter denen die Maschine die Anforderungen an die Standsicherheit, beim Betrieb, beim Transport, bei der Montage, bei der Demontage, wenn sie außer Betrieb ist, bei Prüfungen sowie bei vorhersehbarer Störungen erfüllt;
  16. Sicherheitshinweise zum Transport, zur Handhabung und zur Lagerung, mit Angabe des Gewichts der Maschine und ihrer verschiedenen Bauteile, falls sie regelmäßig getrennt transportiert werden müssen;
  17. bei Unfällen oder Störungen erforderliches Vorgehen; falls es zu einer Blockierung kommen kann, ist in der Betriebsanleitung anzugeben, wie zum gefahrlosen Lösen der Blockierung vorzugehen ist;
  18. Beschreibung der vom Benutzer durchzuführenden Einrichtungs- und Wartungsarbeiten sowie der zu treffenden vorbeugenden Wartungsmaßnahmen;
  19. Anweisungen zum sicheren Einrichten und Warten einschließlich der dabei zu treffenden Schutzmaßnahmen;
  20. Spezifikationen der zu verwendenden Ersatzteile, wenn diese sich auf die Sicherheit und Gesundheit des Bedienpersonals auswirken;
  21. folgende Angaben zur Luftschallemission der Maschine
    • der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; Ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben;
    • der Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels an den Arbeitsplätzen, sofern er 63 Pa (130 dB bezogen auf 20 μPa) übersteigt.
    • der A-bewertete Schallleistungspegel der Maschine, wenn der A-bewertete Emissionsschalldruckpegel an den Arbeitsplätzen 80 dB(A) übersteigt.
  22. Kann die Maschine nichtionisierende Strahlung abgeben, die Personen, insbesondere Träger aktiver oder nicht aktiver implantierbarer medizinscher Geräte, schädigen kann, so sind Angaben über die Strahlung zu machen, der das Bedienpersonal und gefährdeten Personen ausgesetzt sind.

Für die Erstellung von Betriebsanleitungen existieren neben den Anforderungen aus den jeweils für die Maschine gültigen Richtlinien und Produktnormen (Typ-C Normen) auch noch sogenannte Typ-B Normen. Diese befassen sich mit den grundsätzlichen Anforderungen an Betriebsanleitungen.

  • EN IEC/IEEE 82079-1 - Erstellung von Nutzungsinformationen (Gebrauchsanleitungen) für Produkte - Teil 1: Grundsätze und allgemeine Anforderungen
  • EN ISO 20607 - Sicherheit von Maschinen - Betriebsanleitung - Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Die Maschinenrichtlinie regelt zudem im Anhang I Kapitel 1.7.4 zusätzlich die sprachliche Ausführung der Betriebsanleitung. Gemäß Maschinenrichtlinie muss jeder Maschine eine Betriebsanleitung in der oder den Amtssprachen des jeweiligen Mitgliedstaates, in welcher diese in den Verkehr gebracht und / oder in Betrieb genommen wird, beiliegen.

Das bedeutet, dass es sich bei einer Maschine eines deutschen Herstellers, welche in Deutschland in den Verkehr gebracht wird, um die „Originalbetriebsanleitung“ handeln muss. Soll diese Maschine zusätzlich in einem Land eines weiteren Mitgliedstaates in den Verkehr gebracht werden, so ist die „Originalbetriebsanleitung“ in die jeweilige Amtssprache des Mitgliedstaates zu übersetzen und mit „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ zu kennzeichnen.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Die Ausarbeitung einer Betriebsanleitung, die der Maschinenrichtlinie gerecht wird, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Bei uns erhalten Sie eine speziell für Ihre Maschine und der Zielgruppe zugeschnittene Betriebsanleitung.

Vermeiden Sie Haftungsrisiken durch eine fehlerhafte oder fehlende Betriebsanleitung. Wir verfassen rechtskonforme Betriebsanleitungen und stellen sicher, dass alle rechtlichen, marktwirtschaftlichen und regulatorischen Verpflichtungen eingehalten werden. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während wir die Erstellung der Betriebsanleitung übernehmen.

Zielgruppenorientierte Betriebsanleitung
Betrachtung des gesamten Lebenszyklus
Richtlinien- und normenkonforme Betriebsanleitung
Professionell und rechtssicher