Gesamtheit von Maschinen
Beim Umbau von Bestandsmaschinen fällt die Beurteilung der Sicherheit verketteter Maschinen in den Verantwortungsbereich des Betreibers. Es gilt zu beurteilen, ob durch die Verkettung von Maschinen eine Gesamtheit von Maschinen gebildet wurde. Ist dieses der Fall, wird der Betreiber zum Hersteller der Gesamtheit und muss das Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchführen.
Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ein Interpretationspapier herausgebracht, welches sich mit dieser Thematik beschäftigt und bei der Vorgehensweise und Beurteilung unterstützt.
Greifen Sie das Thema der Gesamtheit von Maschinen frühzeitig auf und vermeiden Sie teure Umbaumaßnahmen durch nachträgliche Anpassungen an der Maschinensicherheit. Wir analysieren frühzeitig und legen die Rahmenbedingungen fest. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Wir sorgen für die Sicherheit ihrer Maschine.