Keine Herstellerverantwortung

Konzipiert ein Maschinenhersteller eine Maschine und gibt genaue Vorgaben zum Bau der elektrischen Ausrüstung vor, handelt der Automatisierer als "verlängerte Werkbank" des Maschinenherstellers. Die Verantwortung an die Produktsicherheit und somit auch der CE-Kennzeichnung bleibt bei dem Maschinenhersteller. Die Einhaltung der Anforderungen an die elektrische Sicherheit wird über die Maschinenrichtlinie abgedeckt. In dem dargelegten Beispiel findet kein separates Inverkehrbringen des Schaltschranks statt.

Sprechen Sie uns an!
keine separate CE-Kennzeichnung für den Schaltschrank
keine Herstellerverantwortung für den Automatisierer