CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Konzipiert und baut ein Automatisierer einen Schaltschrank in eigener Verantwortung, der auch Bauteile zur Realisierung von Sicherheitsfunktionen enthält, ist der Schaltschrank als Sicherheitsbauteil gemäß der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG einzustufen. Eine CE-Kennzeichnung des Schaltschranks ist erforderlich.

Sprechen Sie uns an!
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
EG-Konformitätserklärung
Aufstellung angewandter harmonisierter Normen
Betriebsanleitung
konforme Produktkennzeichnung

Wie wir Sie
unterstützen können!

Wir als certplan begleiten Automatisierer von der Kundenanfrage, über Vertragsrahmengestaltung bis hin zur Inbetriebnahme von Maschinen und legen mit einer rechtskonformen Nachweisdokumentation den Grundstein für eine erfolgreiches Projekt. Uns zeichnen praxiserprobte Sicherheitskonzepte und eine enge, partnerschaftliche Zusammenarbeit aus.

Individuelle Beratung
1
Risikobeurteilung
2
Betriebsanleitung
3
Validierung der Sicherheitsfunktionen
4
Erstellen der Konformitätserklärung